1.Tiergestützte Pädagogik
Von tiergestützter Intervention wird im Allgemein gesprochen, wenn Tiere in sozialen Bereichen eingesetzt werden, um verschiedene Ziele und Wirkungen zu erreichen
Durch die tiergestützte Pädagogik sollen Lernprozesse im Sozio-emotionalen Bereich initiiert werden, sowie ein genereller Lernfortschritt erreicht werden. Die Intervention ist daher auf ein pädagogisches Ziel ausgerichtet, das Bildung und/oder Erziehung betrifft. Dazu zählt unter anderem die Förderung von sozio-emotionalen und kognitiven Fähigkeiten.
Um tiergestützt pädagogisch arbeiten zu können, gehört zu der Grundvoraussetzung eine ausgebildete Fachkraft (Lehrkraft, Erzieher oder Sozialpädagoge), welche zusätzlich eine Ausbildung zur tiergestützten Pädagogik (in diesem Fall Schwerpunkt Hund) absolviert hat.
Der Schulhund wird dabei immer von der ausgebildeten Halterin geführt und begleitet. Einsätze ohne die Halterin sind nicht möglich. Um diesen Zustand zu verdeutlichen wird idR. vom Schulhundeteam gesprochen.
Zu den wichtigsten pädagogischen Zielsetzungen zählt die Verbesserung des sozialen Gefüges in der Klasse, des Klassenklimas und der individuellen sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler.
2. Voraussetzungen für tiergestützte Pädagogik
2.1 Allgemeine Voraussetzungen für den Hund
Es gibt einige Voraussetzung die erfüllt sein müssen, um einen Hund gefahrenlos in der Schule einsetzen zu können:
- Aufmerksamkeit und Orientierung am Menschen, insbesondere am Hundehalter
- Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit
- Einschätzbarkeit und Vorhersagbarkeit
- Kommandosicherheit, Regelsicherheit und Kontrolle
- Physische und charakterliche Eignung
- Sympathie und Vertrauensbildungsfähigkeit
- keinerlei aggressive Ausstrahlung
- keinen Herdenschutztrieb
- absolut verträglich mit Kindern und Jugendlichen
- keinerlei Beißansätze
wenig bellfreudig
- wenig geräuschempfindlich
- wenig ängstlich
2.2 Allgemeine Voraussetzungen für den Hundehalter
Da der Schulhund-Einsatz nicht nur vom Wesen des Hundes abhängt, sondern auch von der pädagogischen Fachkraft, die ihn führt, sollte diese sich in Theorie und Praxis für den professionellen Einsatz von Hunden in der Schule ausbilden lassen. Des Weiteren sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- authentische Zuneigung und enge Bindung zum eingesetzten Hund
- Fachwissen über Hunde, tiergestützte Pädagogik, Einsatzmöglichkeiten und Wirkeffekte
- Wissen über Kommunikation, Belastbarkeit, Stresssymptome und Verhalten des eigenen Hundes
- Wohl des Tieres über den Bedürfnissen der Lerngruppen
3. Wirkungen und Fördermöglichkeiten
Der Schulhund wird als Begleitung in der „pädagogischen Insel“ eingesetzt. Im Gebäude wird gekennzeichnet sein, wenn sich der Schulhund in den Räumen befindet.
Positive Auswirkungen/Förderung beim Kind:
3.1Motorischer Bereich
- Entspannung durch Kontakt mit dem Hund
- Schulung der Grob- und Feinmotorik (z.B. durch das vorsichtige Streicheln des Hundes)
- Förderung der Fitness durch Bewegungsspiele
3.2. Sozial-emotionaler Bereich
- Schulangst nehmen, Lernort positiv gestalten
- Förderung der Klassen- bzw. Gruppengemeinschaft (Wir-Gefühl stärken)
- Verantwortungsbewusstsein stärken (Kinder sind zuständig für das Wohlbefinden des Hundes (Trinkwasser, Lautstärke etc.))
- Lernen sozialer Kompetenzen (Wie gehe ich mit einem Tier um?)
- Steigerung des Selbstwertgefühls (Hunde nehmen jeden so an wie er ist)
- Verbesserung der Fähigkeit Regeln einzuhalten
- Erfüllung von Bedürfnis nach Nähe und Zuneigung
3.3. Kognitiver Bereich
- Motivationssteigerung
- Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit durch spezielle Übungen/Spiele mit dem Hund, bei denen man genau überlegen muss, was man wann machen muss, damit der Hund mitarbeitet
- Schulung des Gedächtnisses (z.B. Memory: Wo hat der Hund das Leckerli weggenommen?
- Förderung der Selbstwahrnehmung (bin ich ruhig? Bewege ich mich langsam?)
- Förderung der Fremdwahrnehmung (hat der Hund Stress?)
- Förderung von Kreativität und Fantasie
- Sprach- und Lesekompetenzsteigerung durch gezielte Lesespiele mit dem Hund oder durch das reine Vorlesen mit dem Hund als Zuhörer („Lesehund“)
4. Rechtliche und hygienische Voraussetzungen
- Einverständnis der Schulleitung
- Akzeptanz des Kollegiums und Vorstellung des geplanten Schulhundes
- Konzept durch die Schulkonferenz verabschiedet
- Schulamt und Schulträger werden über den Schulkonferenzbeschluss informiert
- Informationsbrief an die Eltern aller Schüler der Schule mit dem Angebot eines
- Gesprächstermines bezüglich Allergien oder eventueller Ängste
- (es wird an den Räumen gekennzeichnet sein, wenn sich der Schulhund im Sozialpädagogischen Trakt oder im Klassenraum befindet)
- Versicherung des Schulhundes. Der Hund ist über die Familie Linke haftpflichtversichert. Die Versicherung wurde über den Einsatz als Schulhund informiert
- Gesundheitszeugnis des Hundes von Frau Dr. Wolf
- Gesundheitsfürsorge für das Tier und Hygieneregeln
- Nachweis regelmäßiger Impfungen, Entwurmung, Schutz vor Parasiten
- Der Schulhund wird vor Überforderung geschützt und hat im Einsatz-Raum einen geschützten Platz mit Decke/Box und Wassernapf
- Der Schulhund hat keinen Zugang zur Schulküche, Mensa und den Fachräumen und Waschräumen der Schüler
- Regelmäßiges Händewaschen der Kinder, besonders vor der Nahrungsaufnahme
- Der Teppichboden der „pädagogischen Insel“, der sowie Zubehör (Wassernapf, Körbchen, Spielzeug, Decken) werden regelmäßig durch die Hundeführerin gesäubert
Folgende Unterlagen des Schulhundes sind stets in einem separaten Ordner im Sekretariat der Gemeinschaftsschule „Am Brutkamp“ einzusehen:
- Aktuelles Tierärztliches Gesundheitsattest
- Impfausweis des Hundes
- Entwurmungsprotokoll
- Versicherungsnachweis
- Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise